Lascaux Colours & Restauro, Barbara Diethelm AG, CH-8306 Brüttisellen
AGB Lascaux AG
Fassung 2023/01
1 Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Lascaux Colours
& Restauro, Barbara Diethelm AG (nachfolgend «Lascaux») und sämtlichen
Personen, natürlichen und juristischen, die Produkte oder Dienstleistungen aus
dem gedruckten Katalog von Lascaux („Lascaux Preisliste“) per Brief, Fax, Mail,
Telefon oder Bestellformularen erwerben (nachfolgend «Käufer»). Mit der
Bestellung gelten diese AGB als akzeptiert. Entgegenstehende oder abweichende
Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn Lascaux diese schriftlich
anerkannt hat.
1.2 Lascaux behält sich das Recht
vor, die AGB jederzeit abzuändern. Massgebend ist stets die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3. Die jeweils aktuellste Version
der AGB ist auf www.lascaux.ch nachzulesen.
2. Preise
2.1 Alle Preisangaben erfolgen in Schweizer Franken
(CHF) und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, ab Werk, bei Lieferung ins
Ausland exklusive Fracht, unverzollt und unversteuert. Die Kosten für die Einfuhrabfertigung
und Zollgebühren gehen zu Lasten des Käufers.
2.2 Die Preise sind freibleibend,
Zwischenverkauf vorbehalten.
2.3 Es gilt die jeweils aktuelle
Preisliste von Lascaux.
2.4 Lascaux behält sich vor, die
Preise ohne vorherige Bekanntgabe anzupassen.
2.5 Restauro-Produkte sind nicht
rabattfähig, die aufgeführten Preise sind Netto-Endpreise. Wiederverkäufer
erhalten auf Anfrage eine entsprechende Nettopreisliste.
2.6 Für Bestellungen mit einem Nettowarenwert unter CHF 100.00 wird ein Zuschlag von CHF 20.00 erhoben.
2.7 Für Spezialanfertigungen wird ein
Produktionszuschlag von CHF 150.00 erhoben, die Arbeiten werden nach Aufwand
verrechnet. Für aufwändigere Beratungsdienstleistungen erheben wir CHF 120.00
pro Stunde.
3.
Zahlungsbedingungen
3.1 Erstauftrag gegen Vorauszahlung,
nachfolgende Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
3.2 Lascaux behält sich vor,
Vorauszahlung zu verlangen.
3.3 Werden Rechnungen nicht
fristgerecht beglichen, behält sich Lascaux das Recht vor, 8% Verzugszins sowie
Bearbeitungsgebühren nachzubelasten.
3.4 Für Lieferungen nach Übersee bzw.
in aussereuropäische Länder gilt 100% Vorauszahlung.
3.5. Transaktionsgebühren für
Banküberweisungen gehen zu Lasten des Käufers. Bitte das entsprechende Feld auf
dem Transaktionsformular der Bank ankreuzen.
4. Preisrelevante
Fremdeinflüsse
4.1 Muss Lascaux für die zu liefernde Ware ohne ihr Verschulden mehr
Aufwendungen leisten, als ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt
waren, so gehen diese zusätzlichen Kosten vollumfänglich zu Lasten des Käufers.
Es handelt sich zum Beispiel um behördliche und amtliche Massnahmen (wie
Änderung von Zolltarifen, Steuern, Abgaben, amtliche Beglaubigungen u.ä.).
5. Lieferzeit,
Lieferverzögerungen, Abnahmeverzug
5.1. Die Lieferung erfolgt
durch Sendung der Ware an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Die
Rechnungsadresse und die Lieferadresse können verschieden sein.
5.2 Angaben über die Lieferfrist sind
unverbindlich. Für eine allfällige Verzögerung der Lieferung übernimmt Lascaux
keine Verantwortung.
5.3 Der Versand erfolgt in der
Regel innert 3 bis 5 Werktagen ab Eingang der Bestellbestätigung beim Käufer.
Lieferfristen und -Termine sind nur verbindlich, wenn sie von Lascaux
ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden.
5.4 Ist ein Produkt zum
Zeitpunkt der Bestellung nicht lieferbar, wird der Käufer informiert. Nicht
lieferbare Produkte werden nicht in Rückstand gehalten und nachgeliefert; es
obliegt dem Käufer, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzubestellen.
5.5. Aus technischen Gründen
kann es vorkommen, dass eine Bestellung auf mehrere Pakete aufgeteilt werden
muss.
5.6 In Fällen von
Lieferbeeinträchtigungen durch höhere Gewalt wie beispielsweise
Naturereignisse, behördliche Massnahmen, verspätete oder fehlerhafte
Zulieferungen, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, erhebliche Betriebsstörungen,
Epidemien oder ähnlichem, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen in
angemessenem Umfang.
5.7 Besteht das
Leistungshindernis länger als drei Monate, so können beide Parteien vom
Kaufvertrag zurücktreten.
5.8 Kann die Ware dem Käufer
an der angegebenen Lieferadresse nicht zugestellt werden, schuldet der Käufer
der Lascaux für die Umtriebe infolge Nichtzustellbarkeit zudem eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 (pro Bestellung).
6.
Gefahrenübergang, Transport, Abnahme, Gefahrengut
6.1 Die Lieferung erfolgt CPT (Incoterms 2020) auf Rechnung
und Gefahr des Käufers. Die Gefahr von Untergang, Verlust oder Beschädigung der
Ware geht mit deren Auslieferung an den ersten Frachtführer, oder im Fall der
Abholung durch den Käufer, mit deren Bereitstellung auf den Käufer über.
6.2 Verzögert sich oder unterbleibt
der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die der Lascaux nicht
zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tag der Meldung der Versand- bzw.
Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.
6.3 Die Wahl der Versandart und des Versandweges
bleiben dem Ermessen von Lascaux überlassen. Dies ohne Haftung für die
günstigste oder schnellste Lieferung.
7. Transportkosten
7.1 Innerhalb der Schweiz liefert
Lascaux ab CHF 500.00 Nettorechnungsbetrag franko Empfangsstation
einschliesslich Verpackung. Bei Nettorechnungsbetrag unter CHF 500.00 werden
dem Käufer Frachtkosten von CHF 10.00 verrechnet.
7.2 Die Lieferung erfolgt CPT (Incoterms 2020), sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart. Die Frachtkosten werden verrechnet.
7.3 Für die Lieferung von MasterPak Versandboxen
(TitanStrongBox, PrintPak) werden immer Frachtkosten nach Gurtmass,
Transportart und Bestimmungsort verrechnet.
7.4 Mit ** gekennzeichnete Produkte
sind als Gefahrengut klassifiziert. Ihr Transport unterliegt besonderen
gesetzlichen Bestimmungen. Lieferungen nach Übersee
erfolgen per Seefracht. Beim Versand ins Ausland können zusätzliche Gebühren anfallen.
8.
Gewährleistung/Mängelrüge
8.1 Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach
Entgegennahme zu prüfen.
8.2 Offene Mängel der Ware oder an der
Menge sind Lascaux innert 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel
innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung der Ware.
8.3 Ist die Mängelrüge begründet und
fristgerecht vorgebracht, so hat Lascaux das Recht zur Ersatzlieferung.
Minderung oder Ersatz des unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen soweit
rechtlich zulässig.
8.4 Waren aus ordnungsgemäss
vorgenommenen Lieferungen können nicht zurückgegeben werden. 8.5 Genehmigt
Lascaux die Rücksendung, so hat der Käufer die Frachtkosten zu tragen.
8.6 Bei Rücknahme einwandfreier Ware
wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
8.7 Mit Ablauf von 24 Monaten sind
sämtliche Klagen des Käufers wegen Sachmängeln verjährt. Die Verjährungsfrist
für Sachmängel beginnt mit der Ablieferung der Ware (Gefahrenübergang).
8.8 Von jeglicher Gewähr ausgenommen sind vom
Käufer bei der Bestellung eingegebene Schreibfehler, falsche Produktauswahl,
falsche Bestellmengen oder andere durch Fehler bei der Bestelleingabe
entstandene Mängel.
9. Haftungsausschluss
9.1 Lascaux haftet ausschliesslich
für Schäden, welche auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen
Pflicht beruhen, oder wenn sie diese grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht
hat.
9.2 Die maximal zu
entrichtende Schadenssumme ist auf den als Kaufpreis vereinbarten Betrag der
betroffenen Lieferung beschränkt.
9.3 Lascaux haftet nicht für
reine Vermögensschäden sowie Folge- und / oder Reflexschäden.
10. Datenschutz
Unsere Datenschutzpraxis steht
im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere
Datenschutz-Angaben sind auf www.lascaux.ch zu finden.
11. Eigentum
11.1 Alle von Lascaux gelieferten
Waren einschliesslich Verpackung bleiben bis zum vollständigen Ausgleich unserer
Gesamtforderung uneingeschränktes Eigentum von Lascaux.
11.2 Im Falle der Veräusserung der noch
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt der Käufer seine Forderungen
gegen den Drittabnehmer an Lascaux ab. Diese Forderung erlischt bei
vollständiger Bezahlung der Ware.
12. Salvatorische Klausel
12.1 Falls eine Klausel
unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
12.2 Anstelle der unwirksamen
Klausel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Dieses Rechtsverhältnis
und alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterstehen materiellem Schweizer
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist Brüttisellen. Lascaux ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des
Käufers Klage zu erheben.
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