Lascaux Colours & Restauro Europe GmbH, D-78467 Konstanz

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lascaux GmbH

Fassung 2023/09


1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Lascaux Colours & Restauro Europe GmbH (nachfolgend «Lascaux») und sämtlichen Personen, natürlichen und juristischen, die Produkte oder Dienstleistungen aus dem gedruckten Katalog von Lascaux („Preisliste“) per Brief, Fax, Mail, Telefon oder Bestellformularen erwerben (nachfolgend «Käufer»). Mit der Bestellung gelten diese AGB als akzeptiert. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn Lascaux diese schriftlich anerkannt hat.
1.2 Lascaux behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Massgebend ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist auf www.lascaux.ch nachzulesen.


2. Preise
2.1 Massgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der Umsatzsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR) exklusive aller Steuern, ab Werk, ohne Bereitstellungs- und Logistikkosten. Die Ware unterliegt im Bestimmungsland der Erwerbsbesteuerung, und die statistischen und steuerlichen Meldepflichten bei steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen sind durch den Käufer selbst zu übernehmen.
2.2 Die Preise sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten.
2.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste von Lascaux.
2.4 Lascaux behält sich vor, die Preise ohne vorherige Bekanntgabe anzupassen.
2.5 Restauro-Produkte sind nicht rabattfähig, die aufgeführten Preise sind Netto-Endpreise. Wiederverkäufer erhalten auf Anfrage eine entsprechende Nettopreisliste.
2.6 Für Bestellungen mit einem Nettowarenwert unter EUR 100.00 wird ein Zuschlag von EUR 20.00 erhoben.
2.7 Für Spezialanfertigungen wird ein Produktionszuschlag von EUR 150.00 erhoben, die Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet. Für aufwändigere Beratungsdienstleistungen erheben wir EUR 120.00 pro Stunde.


3. Zahlungsbedingungen
3.1 Erstauftrag gegen Vorauszahlung, nachfolgende Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
3.2 Lascaux behält sich vor, Vorauszahlung zu verlangen.
3.3 Werden Rechnungen nicht fristgerecht beglichen, behält sich Lascaux das Recht vor, 8% Verzugszins sowie Bearbeitungsgebühren nachzubelasten.
3.4. Transaktionsgebühren für Banküberweisungen gehen zu Lasten des Käufers. Bitte das entsprechende Feld auf dem Transaktionsformular der Bank ankreuzen.


4. Preisrelevante Fremdeinflüsse
4.1 Muss Lascaux für die zu liefernde Ware ohne ihr Verschulden mehr Aufwendungen leisten, als ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren, so gehen diese zusätzlichen Kosten vollumfänglich zu Lasten des Käufers. Es handelt sich zum Beispiel um behördliche und amtliche Massnahmen (wie Änderung von Zolltarifen, Steuern, Abgaben, amtliche Beglaubigungen u.ä.).


5. Lieferzeit, Lieferverzögerungen, Abnahmeverzug
5.1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Die Rechnungsadresse und die Lieferadresse können verschieden sein.
5.2 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Für eine allfällige Verzögerung der Lieferung übernimmt Lascaux keine Verantwortung.
5.3 Der Versand erfolgt in der Regel innert 3 bis 5 Werktagen ab Eingang der Bestellbestätigung beim Käufer. Lieferfristen und -Termine sind nur verbindlich, wenn sie von Lascaux ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden.
5.4 Ist ein Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung nicht lieferbar, wird der Käufer informiert. Nicht lieferbare Produkte werden nicht in Rückstand gehalten und nachgeliefert; es obliegt dem Käufer, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzubestellen.
5.5. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass eine Bestellung auf mehrere Pakete aufgeteilt werden muss.
5.6 In Fällen von Lieferbeeinträchtigungen durch höhere Gewalt wie beispielsweise Naturereignisse, behördliche Massnahmen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, erhebliche Betriebsstörungen, Epidemien oder ähnlichem, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen in angemessenem Umfang.
5.7 Besteht das Leistungshindernis länger als drei Monate, so können beide Parteien vom Kaufvertrag zurücktreten.
5.8 Kann die Ware dem Käufer an der angegebenen Lieferadresse nicht zugestellt werden, schuldet der Käufer der Lascaux für die Umtriebe infolge Nichtzustellbarkeit zudem eine Bearbeitungsgebühr von EUR 40.00 (pro Bestellung).


6. Gefahrenübergang, Transport, Abnahme, Gefahrengut
6.1 Die Lieferung erfolgt CPT (Incoterms 2020) auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr von Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Auslieferung an den ersten Frachtführer, oder im Fall der Abholung durch den Käufer, mit deren Bereitstellung auf den Käufer über.
6.2 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die der Lascaux nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tag der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.
6.3 Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleiben dem Ermessen von Lascaux überlassen. Dies ohne Haftung für die günstigste oder schnellste Lieferung.


7. Transportkosten
7.1 Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen Lieferungen, die kein Gefahrengut enthalten, ab EUR 300.00 franko Empfangsstation einschliesslich Verpackung. Bei Nettorechnungsbetrag unter EUR 300.00 werden dem Käufer Frachtkosten von EUR 10.00 verrechnet.
7.2 Lieferungen in Mitgliedstaaten der EU (ausser Irland, Malta, Zypern), die kein Gefahrengut enthalten, erfolgen CPT (Incoterms 2020) frachtfrei bis Bestimmungsort ab einem Nettowarenwert von EUR 300.00. Für Lieferungen nach Irland, Malta und Zypern werden dem Käufer Frachtkosten verrechnet. Für Lieferungen mit einem Nettowarenwert unter EUR 300.00 werden dem Käufer Frachtkosten verrechnet.
7.3 Lieferungen, die Gefahrengut enthalten, erfolgen CPT ab Nettowarenwert von EUR 1‘000.00 frachtfrei; bei einem Nettowarenwert unter EUR 1‘000.00 werden Frachtkosten von EUR 35.00 verrechnet.
7.4 Für die Lieferung von MasterPak Versandboxen (TitanStrongBox, PrintPak) werden immer Frachtkosten nach Gurtmass, Transportart und Bestimmungsort verrechnet.


8. Gewährleistung/Mängelrüge
8.1 Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Entgegennahme zu prüfen.
8.2 Offene Mängel der Ware oder an der Menge sind Lascaux innert 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung der Ware.
8.3 Ist die Mängelrüge begründet und fristgerecht vorgebracht, so hat Lascaux das Recht zur Ersatzlieferung. Minderung oder Ersatz des unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen soweit rechtlich zulässig.
8.4 Waren aus ordnungsgemäss vorgenommenen Lieferungen können nicht zurückgegeben werden. 8.5 Genehmigt Lascaux die Rücksendung, so hat der Käufer die Frachtkosten zu tragen.
8.6 Bei Rücknahme einwandfreier Ware wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
8.7 Mit Ablauf von 24 Monaten sind sämtliche Klagen des Kunden wegen Sachmängeln verjährt. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit der Ablieferung der Ware (Gefahrenübergang).
8.8 Von jeglicher Gewähr ausgenommen sind vom Käufer bei der Bestellung eingegebene Schreibfehler, falsche Produktauswahl, falsche Bestellmengen oder andere durch Fehler bei der Bestelleingabe entstandene Mängel.


9. Haftungsausschluss
9.1 Die Lascaux haftet ausschliesslich für Schäden, welche auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Pflicht beruhen, oder wenn sie diese grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
9.2 Die maximal zu entrichtende Schadenssumme ist auf den als Kaufpreis vereinbarten Betrag der betroffenen Lieferung beschränkt.
9.3 Die Lascaux haftet nicht für reine Vermögensschäden sowie Folge- und / oder Reflexschäden. 


10. Datenschutz
Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Datenschutz-Angaben sind auf www.lascaux.ch bzw. www.lascaux.de zu finden.


11. Eigentum
11.1 Alle von Lascaux gelieferten Waren einschliesslich Verpackung bleiben bis zum vollständigen Ausgleich unserer Gesamtforderung uneingeschränktes Eigentum von Lascaux.
11.2 Im Falle der Veräusserung der noch unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt der Käufer seine Forderungen gegen den Drittabnehmer an Lascaux ab. Diese Forderung erlischt bei vollständiger Bezahlung der Ware.


12. Salvatorische Klausel
12.1 Falls eine Klausel unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
12.2 Anstelle der unwirksamen Klausel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Dieses Rechtsverhältnis und alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterstehen dem Deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand ist Konstanz. Lascaux ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben.


zum Herunterladen

AGB Lascaux Europe (pdf)