Lascaux Colours & Restauro Europe GmbH, D-78467 Konstanz
Allgemeine Geschäftsbedingungen Lascaux GmbH
Fassung 2023/09
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Lascaux Colours
& Restauro Europe GmbH (nachfolgend «Lascaux») und sämtlichen Personen,
natürlichen und juristischen, die Produkte oder Dienstleistungen aus dem gedruckten
Katalog von Lascaux („Preisliste“) per Brief, Fax, Mail, Telefon oder
Bestellformularen erwerben (nachfolgend «Käufer»). Mit der Bestellung gelten
diese AGB als akzeptiert. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des
Käufers sind nur dann verbindlich, wenn Lascaux diese schriftlich anerkannt
hat.
1.2 Lascaux behält sich das Recht
vor, die AGB jederzeit abzuändern. Massgebend ist stets die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3. Die jeweils aktuellste Version
der AGB ist auf www.lascaux.ch nachzulesen.
2. Preise
2.1 Massgeblich sind die
Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der Umsatzsteuer. Sämtliche Preise
verstehen sich in Euro (EUR) exklusive aller Steuern, ab Werk, ohne
Bereitstellungs- und Logistikkosten. Die Ware unterliegt im Bestimmungsland
der Erwerbsbesteuerung, und die statistischen und steuerlichen Meldepflichten
bei steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen sind durch den Käufer
selbst zu übernehmen.
2.2 Die Preise sind freibleibend,
Zwischenverkauf vorbehalten.
2.3 Es gilt die jeweils aktuelle
Preisliste von Lascaux.
2.4 Lascaux behält sich vor, die
Preise ohne vorherige Bekanntgabe anzupassen.
2.5 Restauro-Produkte sind nicht
rabattfähig, die aufgeführten Preise sind Netto-Endpreise. Wiederverkäufer
erhalten auf Anfrage eine entsprechende Nettopreisliste.
2.6 Für Bestellungen mit einem Nettowarenwert unter EUR 100.00 wird ein Zuschlag von EUR 20.00 erhoben.
2.7 Für Spezialanfertigungen wird ein
Produktionszuschlag von EUR 150.00 erhoben, die Arbeiten werden nach Aufwand
verrechnet. Für aufwändigere Beratungsdienstleistungen erheben wir EUR 120.00
pro Stunde.
3.
Zahlungsbedingungen
3.1 Erstauftrag gegen Vorauszahlung,
nachfolgende Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
3.2 Lascaux behält sich vor,
Vorauszahlung zu verlangen.
3.3 Werden Rechnungen nicht
fristgerecht beglichen, behält sich Lascaux das Recht vor, 8% Verzugszins sowie
Bearbeitungsgebühren nachzubelasten.
3.4. Transaktionsgebühren für
Banküberweisungen gehen zu Lasten des Käufers. Bitte das entsprechende Feld auf
dem Transaktionsformular der Bank ankreuzen.
4. Preisrelevante
Fremdeinflüsse
4.1 Muss Lascaux für die zu liefernde Ware ohne ihr Verschulden mehr
Aufwendungen leisten, als ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt
waren, so gehen diese zusätzlichen Kosten vollumfänglich zu Lasten des Käufers.
Es handelt sich zum Beispiel um behördliche und amtliche Massnahmen (wie
Änderung von Zolltarifen, Steuern, Abgaben, amtliche Beglaubigungen u.ä.).
5. Lieferzeit,
Lieferverzögerungen, Abnahmeverzug
5.1. Die Lieferung erfolgt
durch Sendung der Ware an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Die
Rechnungsadresse und die Lieferadresse können verschieden sein.
5.2 Angaben über die Lieferfrist sind
unverbindlich. Für eine allfällige Verzögerung der Lieferung übernimmt Lascaux
keine Verantwortung.
5.3 Der Versand erfolgt in der
Regel innert 3 bis 5 Werktagen ab Eingang der Bestellbestätigung beim Käufer.
Lieferfristen und -Termine sind nur verbindlich, wenn sie von Lascaux
ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden.
5.4 Ist ein Produkt zum
Zeitpunkt der Bestellung nicht lieferbar, wird der Käufer informiert. Nicht
lieferbare Produkte werden nicht in Rückstand gehalten und nachgeliefert; es
obliegt dem Käufer, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzubestellen.
5.5. Aus technischen Gründen
kann es vorkommen, dass eine Bestellung auf mehrere Pakete aufgeteilt werden
muss.
5.6 In Fällen von
Lieferbeeinträchtigungen durch höhere Gewalt wie beispielsweise
Naturereignisse, behördliche Massnahmen, verspätete oder fehlerhafte
Zulieferungen, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, erhebliche Betriebsstörungen,
Epidemien oder ähnlichem, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen in
angemessenem Umfang.
5.7 Besteht das Leistungshindernis länger als drei
Monate, so können beide Parteien vom Kaufvertrag zurücktreten.
5.8 Kann die Ware dem Käufer
an der angegebenen Lieferadresse nicht zugestellt werden, schuldet der Käufer
der Lascaux für die Umtriebe infolge Nichtzustellbarkeit zudem eine
Bearbeitungsgebühr von EUR 40.00 (pro Bestellung).
6.
Gefahrenübergang, Transport, Abnahme, Gefahrengut
6.1 Die Lieferung erfolgt CPT (Incoterms 2020) auf Rechnung
und Gefahr des Käufers. Die Gefahr von Untergang, Verlust oder Beschädigung der
Ware geht mit deren Auslieferung an den ersten Frachtführer, oder im Fall der
Abholung durch den Käufer, mit deren Bereitstellung auf den Käufer über.
6.2 Verzögert sich oder unterbleibt
der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die der Lascaux nicht
zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tag der Meldung der Versand- bzw.
Abnahmebereitschaft auf den Käufer über.
6.3 Die Wahl der Versandart und des
Versandweges bleiben dem Ermessen von Lascaux überlassen. Dies ohne Haftung für
die günstigste oder schnellste Lieferung.
7. Transportkosten
7.1 Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen
Lieferungen, die kein Gefahrengut enthalten, ab EUR 300.00 franko
Empfangsstation einschliesslich Verpackung. Bei Nettorechnungsbetrag unter EUR
300.00 werden dem Käufer Frachtkosten von EUR 10.00 verrechnet.
7.2 Lieferungen in Mitgliedstaaten der EU (ausser Irland, Malta, Zypern), die kein
Gefahrengut enthalten, erfolgen CPT (Incoterms 2020) frachtfrei bis
Bestimmungsort ab einem Nettowarenwert von EUR 300.00. Für Lieferungen nach Irland, Malta und Zypern werden dem Käufer Frachtkosten verrechnet. Für Lieferungen mit
einem Nettowarenwert unter EUR 300.00 werden dem Käufer Frachtkosten
verrechnet.
7.3 Lieferungen, die Gefahrengut enthalten, erfolgen CPT ab Nettowarenwert von EUR 1‘000.00 frachtfrei; bei einem Nettowarenwert
unter EUR 1‘000.00 werden Frachtkosten von EUR 35.00 verrechnet.
7.4 Für die Lieferung von MasterPak Versandboxen
(TitanStrongBox, PrintPak) werden immer Frachtkosten nach Gurtmass,
Transportart und Bestimmungsort verrechnet.
8.
Gewährleistung/Mängelrüge
8.1 Der Käufer hat
die Ware unmittelbar nach Entgegennahme zu prüfen.
8.2 Offene Mängel der Ware oder an der
Menge sind Lascaux innert 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel
innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung der Ware.
8.3 Ist die Mängelrüge begründet und
fristgerecht vorgebracht, so hat Lascaux das Recht zur Ersatzlieferung.
Minderung oder Ersatz des unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen soweit
rechtlich zulässig.
8.4 Waren aus ordnungsgemäss
vorgenommenen Lieferungen können nicht zurückgegeben werden. 8.5 Genehmigt
Lascaux die Rücksendung, so hat der Käufer die Frachtkosten zu tragen.
8.6 Bei Rücknahme einwandfreier Ware
wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.
8.7 Mit Ablauf von 24 Monaten sind
sämtliche Klagen des Kunden wegen Sachmängeln verjährt. Die Verjährungsfrist
für Sachmängel beginnt mit der Ablieferung der Ware (Gefahrenübergang).
8.8 Von jeglicher Gewähr ausgenommen sind vom
Käufer bei der Bestellung eingegebene Schreibfehler, falsche Produktauswahl,
falsche Bestellmengen oder andere durch Fehler bei der Bestelleingabe
entstandene Mängel.
9. Haftungsausschluss
9.1 Die Lascaux haftet
ausschliesslich für Schäden, welche auf der Verletzung einer ihr obliegenden
vertraglichen Pflicht beruhen, oder wenn sie diese grobfahrlässig oder
vorsätzlich verursacht hat.
9.2 Die maximal zu
entrichtende Schadenssumme ist auf den als Kaufpreis vereinbarten Betrag der
betroffenen Lieferung beschränkt.
9.3 Die Lascaux haftet nicht
für reine Vermögensschäden sowie Folge- und / oder Reflexschäden.
10. Datenschutz
Unsere Datenschutzpraxis steht
im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere
Datenschutz-Angaben sind auf www.lascaux.ch bzw. www.lascaux.de zu finden.
11. Eigentum
11.1 Alle von Lascaux gelieferten
Waren einschliesslich Verpackung bleiben bis zum vollständigen Ausgleich
unserer Gesamtforderung uneingeschränktes Eigentum von Lascaux.
11.2 Im Falle der Veräusserung der noch
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt der Käufer seine Forderungen
gegen den Drittabnehmer an Lascaux ab. Diese Forderung erlischt bei
vollständiger Bezahlung der Ware.
12. Salvatorische Klausel
12.1 Falls eine Klausel
unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
12.2 Anstelle der unwirksamen
Klausel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Dieses Rechtsverhältnis
und alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterstehen dem Deutschen
Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand ist Konstanz.
Lascaux ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Käufers Klage zu erheben.